AGB's & Datenschutzerklärung

AGB's & Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Technik Mieten Köln – TMK

Stand: 16.09.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Vermietungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von:

Technik Mieten Köln (TMK)
Inhaber: Dawid Pawelec
Einheitstraße 17
50733 Köln

Telefon: 0221-79004668
E-Mail: info@technik-mieten-koeln.de
Website: www.technik-mieten-koeln.de

Lager & Abholung

Silcherstraße 21
50827 Köln

Abholung und Rückgabe erfolgen ausschließlich nach vorheriger Absprache.


1. Geltungsbereich & Vertragspartner

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Technik Mieten Köln, kurz TMK, und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Zubehör und sonstigen Mietgegenständen sowie über vereinbarte Liefer-, Aufbau-, Abbau-, Betreuungs- und Serviceleistungen.

1.2

Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.

Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Angebot, Buchung & Vertragsschluss

2.1

Angebote und Kostenschätzungen von TMK sind, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, zunächst freibleibend.

2.2

Eine Reservierung von Equipment erfolgt grundsätzlich erst nach verbindlicher Annahme des Angebotes und entsprechender Bestätigung durch TMK.

Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch Unterzeichnung eines Angebotes oder über eine andere von TMK angebotene Bestätigungsmöglichkeit erfolgen.

2.3

Ein Vertrag kommt zustande, sobald TMK die Buchung bestätigt oder die vereinbarte Leistung beziehungsweise die Mietgegenstände bereitstellt.

2.4

Änderungen und Ergänzungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, vereinbart werden. Individuelle Absprachen bleiben hiervon unberührt.


3. Mietzeit & vereinbarter Nutzungszeitraum

3.1

Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Mietvertrag.

3.2

Die Mietgegenstände dürfen nur innerhalb des vereinbarten Mietzeitraums genutzt werden.

3.3

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung von TMK.

Eine verspätete Rückgabe führt nicht automatisch zu einer Verlängerung des Mietvertrages.

3.4

Bei verspäteter Rückgabe kann TMK für den zusätzlichen Nutzungszeitraum eine angemessene Nutzungsentschädigung beziehungsweise das entsprechende zusätzliche Mietentgelt verlangen.

Weitergehende nachweisbare Schäden, beispielsweise aufgrund einer dadurch nicht möglichen Anschlussvermietung, bleiben nach den gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.


4. Abholung, Lieferung & Rückgabe

4.1

Sofern keine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe der Mietgegenstände am:

TMK Lager / Abholung
Silcherstraße 21
50827 Köln

4.2

Abholung und Rückgabe sind nur zu den zuvor mit TMK vereinbarten Zeiten möglich.

4.3

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Termin vollständig zurückzugeben.

4.4

Wurde eine Lieferung oder Abholung durch TMK vereinbart, gelten die im Angebot aufgeführten Zeiten, Kosten und Bedingungen.

4.5

Der Kunde hat TMK auf Anfrage den tatsächlichen Einsatzort des gemieteten Equipments mitzuteilen.


5. Übergabe & Prüfung des Equipments

5.1

TMK übergibt die Mietgegenstände grundsätzlich in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten Zustand.

5.2

Der Kunde sollte das Equipment bei Übergabe auf offensichtliche Beschädigungen, Vollständigkeit und – soweit möglich – Funktionsfähigkeit überprüfen.

5.3

Offensichtliche Mängel oder fehlende Teile sind TMK möglichst unmittelbar bei der Übergabe mitzuteilen.

5.4

Mängel, die bei einer üblichen Kontrolle nicht erkennbar waren, sind TMK nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen.

5.5

Nach Rückgabe ist TMK berechtigt, das Equipment auf Vollständigkeit, Funktion, Verschmutzung und Beschädigungen zu überprüfen.

Eine technische Überprüfung kann auch nach der eigentlichen Rückgabe erfolgen, wenn eine vollständige Prüfung unmittelbar bei Rückgabe nicht möglich oder zumutbar ist.


6. Umgang mit den Mietgegenständen

6.1

Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände sorgfältig und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln.

6.2

Technische Geräte dürfen nur von Personen betrieben werden, die über die hierfür notwendigen Kenntnisse verfügen oder entsprechend eingewiesen wurden.

6.3

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Equipment insbesondere vor

  • Feuchtigkeit und Wasser,

  • ungeeigneter Witterung,

  • übermäßiger Hitze oder Kälte,

  • unsachgemäßem Transport,

  • mechanischer Beschädigung,

  • Fehlbedienung,

  • Überspannung,

  • ungeeigneter Stromversorgung,

  • Diebstahl und

  • sonstigem Verlust

angemessen geschützt wird.

6.4

Insbesondere bei Veranstaltungstechnik ist der Kunde für eine geeignete und ausreichend dimensionierte Stromversorgung am Einsatzort verantwortlich, soweit TMK nicht ausdrücklich mit deren Herstellung oder Prüfung beauftragt wurde.

6.5

Eigenmächtige Umbauten, Reparaturen, Veränderungen oder Eingriffe in Mietgeräte sind nicht gestattet.


7. Schäden, Verlust & Diebstahl

7.1

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Verluste, die er oder ihm zurechenbare Personen zu vertreten haben.

7.2

Schäden, Funktionsstörungen oder Verluste sind TMK unverzüglich mitzuteilen.

7.3

Bei Diebstahl oder sonstigem strafrechtlich relevantem Verlust ist zusätzlich unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. TMK ist eine entsprechende Bestätigung beziehungsweise das Aktenzeichen zur Verfügung zu stellen.

7.4

Für erforderliche Reparaturen können dem Kunden die tatsächlich notwendigen und angemessenen Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden, soweit der Kunde hierfür verantwortlich ist.

7.5

Ist eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht möglich oder liegt ein Totalschaden beziehungsweise vollständiger Verlust vor, richtet sich der Ersatzanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften.


8. Reinigung & außergewöhnliche Verschmutzung

8.1

Die Mietgegenstände sind in einem Zustand zurückzugeben, der der gewöhnlichen und vereinbarten Nutzung entspricht.

8.2

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, die über normale Gebrauchsspuren hinausgeht, kann TMK erforderliche und angemessene Reinigungskosten berechnen.

Hierzu zählen beispielsweise starke Verschmutzungen durch Getränke, Lebensmittel, Wachs, Farbe, Klebstoffe, Schlamm oder vergleichbare Stoffe.


9. Fremdequipment & Kombination verschiedener Systeme

9.1

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eigenes oder von Dritten bereitgestelltes Equipment mit den Mietgegenständen von TMK kompatibel ist, sofern TMK die Kompatibilität nicht ausdrücklich zugesichert hat.

9.2

TMK übernimmt keine Verantwortung für Funktionsstörungen, die nachweislich durch ungeeignetes Fremdequipment, fehlerhafte Verkabelung oder eine unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.

9.3

Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der von TMK gelieferten Mietgegenstände bleiben unberührt.


10. Ersatz durch technisch vergleichbares Equipment

10.1

Sollte ein konkret gebuchter Artikel beispielsweise aufgrund eines technischen Defekts, einer verspäteten Rückgabe durch einen vorherigen Kunden oder eines vergleichbaren unvorhersehbaren Umstandes nicht verfügbar sein, kann TMK einen technisch gleichwertigen oder für den vereinbarten Einsatzzweck vergleichbaren Mietgegenstand bereitstellen.

10.2

Hierdurch darf der Kunde hinsichtlich des vereinbarten Einsatzzwecks nicht unangemessen benachteiligt werden.

10.3

Ist kein geeigneter Ersatz verfügbar und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen Leistungsteil erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.


11. Weitergabe, Untervermietung & Ausland

11.1

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe beziehungsweise Untervermietung des Equipments an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von TMK nicht zulässig.

11.2

Der Transport von Mietgegenständen außerhalb Deutschlands bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von TMK.


12. Kaution & Identitätsprüfung

12.1

TMK kann, sofern dies bei Vertragsschluss oder im Angebot vereinbart wurde, für bestimmte Mietvorgänge eine angemessene Kaution verlangen.

12.2

TMK ist berechtigt, bei Übergabe der Mietgegenstände einen geeigneten Identitätsnachweis des Vertragspartners beziehungsweise Abholers zu verlangen.

12.3

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.


13. Preise & Zahlungsbedingungen

13.1

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Mietvertrag angegebenen Preise.

13.2

Die Zahlungsfrist und die zulässigen Zahlungsarten ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Rechnung.

13.3

Ist eine Zahlung vor Übergabe vereinbart und wurde diese nicht rechtzeitig geleistet, kann TMK die Herausgabe der Mietgegenstände bis zur vollständigen Zahlung verweigern.

Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

13.4

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche aufgrund des Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

13.5

Notwendige Kosten einer berechtigten Rechtsverfolgung können im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.

13.6

Der Kunde darf mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.


14. Stornierung durch den Kunden

Sofern im jeweiligen Angebot keine individuelle Stornoregelung vereinbart wurde, gelten für eine vom Kunden gewünschte Stornierung folgende Pauschalen:

mehr als 30 Tage vor Miet-/Veranstaltungsbeginn:
keine Stornokosten, soweit nichts anderes individuell vereinbart wurde

30 bis 8 Tage vor Miet-/Veranstaltungsbeginn:
30 % des vereinbarten Auftragswertes

7 bis 2 Tage vor Miet-/Veranstaltungsbeginn:
60 % des vereinbarten Auftragswertes

am Tag vor Miet-/Veranstaltungsbeginn:
90 % des vereinbarten Auftragswertes

am Miet-/Veranstaltungstag beziehungsweise bei Nichtabholung:
bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswertes

Bei Leistungen wie Personal, Transport, Aufbau oder Betreuung werden noch nicht entstandene und ersparte Aufwendungen berücksichtigt.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass TMK überhaupt kein Schaden oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

TMK bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.


15. Dienstleistungen, Aufbau & technische Betreuung

15.1

Werden zusätzlich zur Vermietung Dienstleistungen wie Lieferung, Aufbau, Abbau, technische Einrichtung oder Betreuung gebucht, ergibt sich deren Umfang ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

15.2

Zusätzliche Leistungen, die erst während der Durchführung vom Kunden gewünscht werden und nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrages waren, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

15.3

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass TMK beziehungsweise beauftragtem Personal zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Veranstaltungs- oder Einsatzort gewährt wird und die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Voraussetzungen vor Ort vorhanden sind.

15.4

Verzögerungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder des Veranstaltungsortes stammen, können entsprechend des tatsächlich entstehenden Mehraufwandes zusätzlich berechnet werden.


16. Behördliche Genehmigungen & Veranstaltungsanforderungen

16.1

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde beziehungsweise Veranstalter für erforderliche Genehmigungen, Anzeigen und behördliche Auflagen seiner Veranstaltung verantwortlich.

16.2

Die Vermietung eines technischen Gegenstandes durch TMK beinhaltet nicht automatisch die Prüfung oder Bestätigung, dass dessen Verwendung am konkreten Veranstaltungsort genehmigungsfrei oder unter allen Umständen zulässig ist.

16.3

Wurde TMK ausdrücklich mit entsprechenden Leistungen oder Prüfungen beauftragt, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.


17. Haftung von TMK

17.1

TMK haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

17.2

TMK haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

17.3

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet TMK nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

17.4

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

17.5

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


18. Veranstaltungen & Veranstaltungserfolg

Soweit TMK technische Leistungen für eine Veranstaltung erbringt, übernimmt TMK keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, künstlerischen oder sonstigen Erfolg der Veranstaltung.

Insbesondere schuldet TMK keine bestimmte Besucherzahl, Umsatzhöhe oder Resonanz, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.


19. Höhere Gewalt & nicht zu vertretende Ereignisse

Kann eine Leistung aufgrund eines von TMK nicht zu vertretenden Ereignisses vorübergehend oder dauerhaft nicht erbracht werden, werden beide Parteien versuchen, eine angemessene Lösung zu finden.

Hierzu können insbesondere eine Terminverschiebung, eine technische Alternative oder eine Anpassung des Leistungsumfangs gehören.

Gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.


20. Eigentum an den Mietgegenständen

Alle von TMK vermieteten Gegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum des jeweiligen Eigentümers beziehungsweise Vermieters.

Der Kunde erhält ausschließlich das zeitlich begrenzte Recht, die Mietgegenstände im vereinbarten Umfang zu nutzen.

Ein Zurückbehaltungsrecht an Mietgegenständen wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, besteht nicht.


21. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in der separaten Datenschutzerklärung von Technik Mieten Köln bereitgestellt.

Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB.


22. Rechtswahl & Gerichtsstand

22.1

Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Vorschriften, deren Anwendung zwingend vorgeschrieben ist.

22.2

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

22.3

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Köln als Gerichtsstand vereinbart.


23. Schlussbestimmungen

23.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon grundsätzlich unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

23.2

Individuelle Vereinbarungen zwischen TMK und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Anbieter & Kontakt

Technik Mieten Köln (TMK)
Inhaber: Dawid Pawelec

Geschäftsanschrift

Einheitstraße 17
50733 Köln

Telefon: 0221-79004668
E-Mail: info@technik-mieten-koeln.de
Website: www.technik-mieten-koeln.de

Lager & Abholung

Silcherstraße 21
50827 Köln

Abholung und Rückgabe nach vorheriger Absprache.

Die Einheitstraße 17, 50733 Köln ist die Geschäftsanschrift von Technik Mieten Köln.

Die Silcherstraße 21, 50827 Köln dient ausschließlich als Lager- und Abholadresse.